Energieausweis

Der Energieausweis ist der Nachweis über die energetische Qualität eines Gebäudes und muss nach Errichtung/ Fertigstellung dem Bauherren oder Eigentümer übergeben werden. So kann ein potenzieller Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit im Vorfeld die künftigen Energiekosten planen und kalkulieren. Eine große Hilfe und Vorschau auf die zu erwartenden Energiekosten. Ebenso kann ein Verkäufer, Vermieter, Verpächter bzw. ein Leasinggeber die Qualität seines Gebäudes darstellen und vergleichbar mit Mitbewerbern auf dem Markt agieren.

 

Für Wohngebäude gilt diese Darstellung:
dazu kommt noch
eine Seite mit Modernisierungsempfehlungen
und eine Seite mit Begriffserklärungen.
EA WG

Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in der jeweils geltenden Energieeinsparverordnung kurz EnEV geregelt. Aktuell richten sich diese Vorgaben nach der im November 2013 veröffentlichten und als EnEV 2014 bekannten Version. Neben den seither extra ausgewiesenen Angaben für den Endenergiebedarf bzw. Verbrauch (laut §16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen), gilt auch weiterhin die Möglichkeit den Energieausweis auf Basis des berechneten Energiebedarfs oder nach den Energieverbrauchsdaten der letzten 36 Monate zu erstellen,

 

Der Energiebedarfsausweis.

(Daten stehen auf der Seite 2)

Auf Basis berechneter Daten der Gebäudehülle und der vorhandenen Haustechnik wie Heizung, Lüftung Warmwasserbereitung usw. werden vergleichbare Werte für den Endenergiebedarf, Primärenergiebedarf und Wärmestrom über die Gebäudehülle angegeben.

Als Referenzstandort dienen hierzu die Klimadaten von Potsdam, welche vom jeweiligen Standort des Gebäudes abweichen können.

Auf Grundlage dieser Berechnungen sind auch gezielte Sanierungsvarianten planbar und können wirtschaftlich verglichen werden.

Diese Form des Energieausweis kann somit für jedes vorhandene Gebäude erstellt werden.

 

 

 

 

 

EA S2

 

Der Energieverbrauchsausweis.

(Daten stehen auf der Seite 3)

Die Werte im Energieverbrauchsausweis werden nach vorhandenen Energieverbrauchsdaten der aktuellen Nutzer des Gebäudes berechnet. So fließt das Nutzerverhalten und der individuelle Standort mit in die Ergebnisse ein.

Der so mit geringerem Aufwand zu erstellende Ausweis kann jedoch nur für Gebäude ab 5 Wohneinheiten oder für Gebäude die die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1978 einhalten und natürlich nur wenn die Verbrauchsdaten vollständig vorliegen, erstellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

EA S3

 

Auch bei Nichtwohngebäuden, gewerblich genutzten Objekten, sind für Neubauten und Bestandsgebäuden, Energieausweise in der entsprechenden Form zu erstellen und gehören zu den Vertrags- oder Gebäudeunterlagen. Die Gebäude, in dem sich mehr als 500 Quadratmeter Nutzfläche (ab Juli 2015 bereits ab 250m²) mit starkem Publikumsverkehr befinden, der nicht auf behördlicher Nutzung beruht, haben diesen Energieausweis (möglich als Zusammenfassung "Aushang") an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen.

EA NWG