Fördermittel

Fördermittelberatung

Nach wie vor ist eine richtige Finanzierung der Grundstein für ein Bauvorhaben. Hierfür gibt es die unterschiedlichsten Möglichkeiten. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau -KfW- bietet hierzu sehr attraktive Konditionen. Es gibt unterschiedliche Programme sowohl für Einzelmaßnahmen als auch Komplettsanierungen bis hin zum Energie-Effizienz-Haus. Jedoch kann auch bei der heutigen Zinssituation Ihre Hausbank oft ein gutes Angebot zur Finanzierung bieten. Denn sprechen müssen Sie mir der Bank vor Ort sowieso, denn auch die Finanzierungen der KfW-Bank werden immer über die Hausbank bearbeitet.

Nicht nur KfW Kredite mit niedrigen Zinsen stehen für Ihr Bauvorhaben zur Verfügung, es gibt auch noch, je nach erreichtem Energieeffizienz Standard einen Tilgungszuschuss, aktuell von bis zu 27,5 % der Darlehenssumme, das heißt bei einer Sanierung werden bis zu 27.500 Euro für jede Wohneinheit an Sie zurückgezahlt (müssen von der Kreditsumme nicht getilgt werden).

Neben Kredite mit niedrigen Zinsen, gibt es auch noch, je nach erreichtem Energieeffizienz Standard ein Zuschussprogramm (Nr. 430). Hier gibt es aktuell die Möglichkeit bis zu 30 % der Investitionssumme als Zuschuss zu beantragen, das heißt maximal werden 30.00 Euro für jede Wohneinheit an Sie ausgezahlt.

 Für den Neubau gibt es folgende Energieeffizienz Häuser  Für das Bestandsgebäude gelten diese Energieeffizienz Häuser

 

            KfW 153
 

 KfW 151

Bei der Auswahl der einzelnen Programme stehe ich Ihnen zur Verfügung und erstelle Ihre Anträge. Als zugelassener Berater für die Förderprogramme des Bundes bin ich eingetragen unter www.energie-effizienz-experten.de.

Die KfW – Bank hat als Neuerung auch die Förderung von Eigenleistungen im Programm.

siehe dazu

KfW, FAQ: Eigenleistungen
Kann ich das Material auch separat kaufen, da ich es günstiger bekomme?
Ja, die Kosten für das Material können gefördert werden, wenn der Einbau durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks erfolgt oder die fachgerechte Durchführung der baulichen Maßnahme und die hierfür angefallenen Materialkosten formlos zusätzlich zu den Angaben im Formular „Bestätigung über die antragsgerechte Durchführung der Maßnahmen“ durch einen Sachverständigen gemäß Programmmerkblatt bestätigt wird.

 

Nur diese Förderung als Beispiel, denn die zahllosen Möglichkeiten entscheiden sich auch erst, wenn die Maßnahme geplant ist und werden auch erst dann im Rahmen der Energieberatung konkret gewählt und beantragt.